Gesetze / Bundeslaufbahnverordnung
BLV 2009§ 2 Begriffsbestimmungen
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BLV%202009/2#abs-1 (1) Einstellung ist eine Ernennung unter Begründung eines Beamtenverhältnisses.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BLV%202009/2#abs-2 (2) Eignung erfasst insbesondere Persönlichkeit und charakterliche Eigenschaften, die für ein bestimmtes Amt von Bedeutung sind.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BLV%202009/2#abs-3 (3) Befähigung umfasst die Fähigkeiten, Kenntnisse, Fertigkeiten und sonstigen Eigenschaften, die für die dienstliche Verwendung wesentlich sind.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/BLV%202009/2#abs-4 (4) Die fachliche Leistung ist insbesondere nach den Arbeitsergebnissen, der praktischen Arbeitsweise, dem Arbeitsverhalten und für Beamtinnen oder Beamte, die bereits Vorgesetzte sind, nach dem Führungsverhalten zu beurteilen.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/BLV%202009/2#abs-5 (5) Hauptberuflich ist eine Tätigkeit, wenn sie entgeltlich ist, gewolltermaßen den Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellt, in der Regel den überwiegenden Teil der Arbeitskraft beansprucht und dem durch Ausbildung und Berufswahl geprägten Berufsbild entspricht oder nahekommt.
Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/BLV%202009/2#abs-6 (6) Probezeit ist die Zeit in einem Beamtenverhältnis auf Probe, in der sich die Beamtinnen und Beamten nach Erwerb der Laufbahnbefähigung zur späteren Verwendung auf Lebenszeit oder zur Übertragung eines Amtes mit leitender Funktion bewähren sollen.
Permalink zu Abs. 7recht.nulegal.eu/gesetze/BLV%202009/2#abs-7 (7) Erprobungszeit ist die Zeit, in der die Beamtin oder der Beamte die Eignung für einen höher bewerteten Dienstposten nachzuweisen hat.
Permalink zu Abs. 8recht.nulegal.eu/gesetze/BLV%202009/2#abs-8 (8) Beförderung ist die Verleihung eines anderen Amtes mit höherem Endgrundgehalt. Sie erfolgt in den Fällen, in denen die Amtsbezeichnung wechselt, durch Ernennung.
Wird zitiert von 66 Entscheidungen zu § 2 BLV 2009 →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG NRW, 08.05.2023 – 1 A 3340/20Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung: Entschädigung nach dem AGG wegen Nichteinladung eines schwerbehinderten Bewerbers Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 16.04.2012 – 6 P 1/11Mitbestimmung bei Personalangelegenheiten; Personalrat der Dienststelle Flugsicherung beim Luftfahrt-Bundesamt; Betriebsräte der DFS GmbHZitiert von 20
- OVG NRW, 12.01.2024 – 1 A 1412/22
- VGH Hessen, 23.08.2021 – 1 B 924/21Charakterliche Eignung von Polizeibewerbern; Verschweigen eines eingestellten Ermittlungsverfahrens Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 20
- OVG NRW, 06.08.2020 – 1 B 363/20Zitiert von 5
- VG Frankfurt am Main, 03.04.2013 – 9 K 1135/12.FZitiert von 1
Zuletzt entschieden
- VGH Hessen, 13.11.2025 – 1 A 805/24
- OVG NRW, 06.08.2025 – 1 A 2198/22Zitiert von 12
- VG Bayreuth, 01.04.2025 – B 5 K 24.229
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